1B_457/2017 vom 22. November 2017 E. 2.2). Das Bundesgericht bejaht bei der Verfahrenstrennung bzw. der Verweigerung der Verfahrensvereinigung in seiner neueren Rechtsprechung die Möglichkeit eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils, welcher sich daraus ergeben könne, dass der Beschuldigte seine Parteirechte im Verfahren gegen die Mitbeschuldigten verliere (Urteile des Bundesgerichts 1B_524/2020 vom 28. Dezember 2020, zur Publikation vorgesehen, E. 1.3.4 f.; 1B_230/2019 vom 8. Oktober 2019 E. 1.5.4).