Sie beantrage aus diesem Grund die Vereinigung ihres Verfahrens mit sämtlichen anderen beim Regionalgericht Bern- Mittelland hängigen Verfahren, welche in Zusammenhang mit der Klima-Aktion vom 21.-23. September 2020 auf dem Bundesplatz stünden. Die Vorinstanz wies den Antrag auf Verfahrensvereinigung mit Verfügung vom 14. Februar 2022 ab.