07 101 ff.) aber bekannt war, zumal auf S. 4 (pag. 07 104) darauf hingewiesen wurde, dass bei der Patientin im Juli 2016 Tuberkulose diagnostiziert worden sei, diese bei der Einnahme der Medikamente allerdings «Malcompliant» sei. Aus dem Therapieverlauf geht im Übrigen hervor, dass die Verstorbene bis zur Feststellung eines massiven Hirnödems am 28. Juli 2021 intensiv betreut wurde; ein Behandlungsfehler ergibt sich aus den Akten demgegenüber nicht. Es leuchtet auch nicht ein, dass im A.______