Eine Infusion (egal ob lebenswichtig oder nicht), die abgeknickt sei, sei nicht hinnehmbar. Betreffend die Aufsichtsverletzung in Bezug auf die Einnahme der Medikamente sei ausdrücklich festzuhalten, dass eine bewusste Nachlässigkeit der Stationsärzte vorliege, denn diese hätten anhand der Auswertungen des Blutes und anderer Werte merken sollen, dass die Medikamente nicht genommen worden seien. Die Verweigerung der Herausgabe der Berichte stelle zudem einen Rechtsmissbrauch dar. Der Tod seiner Ehefrau sei in Kauf genommen worden. Er habe den Spitälern eine aussergerichtliche Einigung in Aussicht gestellt;