5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Vom Eingang der Beschwerde der Beschuldigten/Beschwerdeführerin vom 3. Januar 2022 wird Kenntnis genommen und gegeben. Eine Kopie der Beschwerde wird den Parteien zugestellt. 2. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 3. Der Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Rechtsbeistand für das Beschwerdeverfahren wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt.