Dies ist etwa der Fall im Hinblick auf die Befragung eines Zeugen, der sehr alt oder schwer krank ist oder sich anschickt, für immer oder für längere Zeit in ein fernes Land zu reisen. Weiter können auch der Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist bei Bankdokumenten, die Ablehnung einer Leichensektion sowie die Tatsache, dass ein Untersuchungsgegenstand für eine spätere Expertise nicht mehr zur Verfügung steht, einen entspre-