1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, wegen Mordes, evtl. vorsätzlicher Tötung. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2021 wies die Staatsanwaltschaft mehrere Beweisanträge (Einvernahme von 14 Personen) der Beschwerdeführerin ab. Hiergegen erhob diese am 3. Januar 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern. Mit Blick auf die folgenden Erwägungen ergeht ein direkter Beschluss (Art. 390 Abs. 2 Strafprozessordnung [StPO; SR 312]).