3. Dem Beschuldigten 1 wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren durch den Kanton Bern eine Parteientschädigung von CHF 4'261.45 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Dem Beschuldigten 2 wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren durch den Kanton Bern eine Parteientschädigung von CHF 3'034.65 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Den Beschuldigten 3-10 und dem Beschwerdeführer werden keine Entschädigungen zugesprochen.