Rechtsanwalt B.________, Verteidiger des Beschuldigten 1 resp. des damaligen Einsatzleiters, macht in seiner Kostennote vom 6. September 2022 einen Aufwand in der Höhe von CHF 3'825.00 (12.75 Stunden zu je CHF 300.00, zuzüglich Auslagen und MWST) geltend, Rechtsanwalt D.________ (Verteidiger des Beschuldigten 2) in seiner gleichentags verfassten Eingabe einen solchen von CHF 2'750.00 (10 Stunden, zuzüglich Auslagen und MWST).