36 scheinlich, dass die Staatsanwaltschaft bereits vor 10 Uhr desselben Tages die Einsprache studiert hat. Eine rechtzeitige Reaktion beim Amtsblatt (d.h. vor 10 Uhr) war somit praktisch ausgeschlossen. Dafür, dass die Staatsanwaltschaft noch rechtzeitig hätte reagieren können, sie dies indes absichtlich unterlassen haben soll, bestehen keinerlei Hinweise. Ob es zu einer zeitlichen Verzögerung gekommen ist, weil die Beschuldigte 10 in den Ferien geweilt hat, ist vor diesem Hintergrund unbeachtlich.