Im Anzeigerapport hätte deshalb unter dem Titel «Einvernahme» darauf hingewiesen werden sollen, dass eine förmliche Einvernahme aufgrund des verweigernden Verhaltens (Verweigerung der Aussage und Weigerung, die Beamten auf die Polizeiwache zu belgeiten) nicht habe durchgeführt werden können. Dass dies nicht geschehen ist und stattdessen die umstrittenen Dokumente ausgestellt worden sind, ist falsch und bedauerlich.