(Ort) entgegengebrachten Verhalten entspricht. Bisher nicht erhobene Beweismittel (wie die Einvernahme weiterer Personen), welche belegen könnten, dass die Polizei am besagten Tag nicht im Hotel des Beschwerdeführers erschienen ist und kein Gespräch durch die Tür hindurch stattgefunden hat, können nicht ausgemacht werden. Dass die beiden Beamten zunächst davon ausgegangen waren, dass der Beschwerdeführer sie zur Einvernahme auf die Wache begleiten würde, steht nicht im Widerspruch zur Aussage des Beschuldigten 1, wonach er die Vermutung gehabt habe, der Beschwerdeführer könnte sie nicht belgeiten wollen.