Sie dürfen als glaubhaft bezeichnet und entsprechend kann auf diese abgestellt werden. Der Beschwerdeführer hielt sich während der Dauer der Waffensicherstellungen und insbesondere am 29. Oktober 2014 unbestrittenermassen im Hotel U.________ in P.________ (Ort) auf (schriftliche Stellungnahme zum Strafbefehl [Strafakten SK 17 269 pag. 356]). Weshalb die beiden Beamten wahrheitswidrig eine Vorsprache bei ihm im Hotel U.________ geltend machen sollten resp.