___ (Ort), sondern in P.________ (Ort) stattgefunden habe. Er könne sich an den Wortlaut nicht erinnern, aber sie hätten durch die Türe hindurch sprechen müssen und der Beschwerdeführer habe ihnen zur Antwort gegeben, dass er seine Aussage verweigere (Einvernahmeprotokoll Z. 396-399). 12.6.3 Die Angaben der beiden Beamten im Berichtsrapport lassen keine Zweifel an ihrer Richtigkeit aufkommen. Sie dürfen als glaubhaft bezeichnet und entsprechend kann auf diese abgestellt werden.