Sie hätten erneut – aber vergeblich – versucht, ihn davon zu überzeugen, die Tür zu öffnen und die vorbereiteten Dokumente zu unterzeichnen. Da kein vernünftiges Gespräch mit dem Beschwerdeführer habe geführt werden können, hätten sie sich entschieden, die vorbereiteten Dokumente zu unterzeichnen und seine Unterschrift als «verweigert» zu erwähnen. Abschliessend hielt der