Bei der Vorsprache beim Beschwerdeführer im Hotel U.________ in P.________ (Ort) hätten sie sich, da der Beschwerdeführer die Tür nicht habe öffnen wollen, durch die verschlossene Tür hindurch als Polizisten zu erkennen gegeben und ihn gebeten, zur Einvernahme auf die Wache zu kommen. Der Beschwerdeführer habe die Tür nicht öffnen wollen und sich äussert unkooperativ verhalten. Sie hätten ihm nochmals erklärt, dass sie mit ihm eine Einvernahme durchführen möchten, und hätten ihm seine Rechte erläutert, worauf er angegeben habe, keine Aussagen machen zu wollen.