Entscheidend sei vielmehr, dass alle anderen Personen, namentlich die mit dem Fall befassten Strafbehörden, von der Richtigkeit ausgegangen seien. Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft würden die Falschbeurkundungen sehr wohl für ihn nachteilige Angaben enthalten, werde doch suggeriert, dass man ihm das rechtliche Gehör gewährt habe, was indes nicht passiert sei. Stattdessen sei ein Strafbefehl erlassen worden, was ein immenser Nachteil gewesen sei. Zudem sei er erneut zu Unrecht als unkooperativ dargestellt worden. Die angeblich fehlende Kooperationsbereitschaft sei Grund für die Intervention und Festnahme gewesen.