22 für eine Befragung für Juni und Juli 2021 erhalten hatte, mit Schreiben vom 14. Juni 2021 ausrichten liess, dass er sich derzeit nach wie vor im Ausland befinde und daher zurzeit nicht für eine Einvernahme zur Verfügung stehe. Gleichzeitig stellte er in Aussicht, er werde schriftlich zu den Einvernahmeprotokollen der Beschuldigten 1 und 2 Stellung nehmen, was er in der Folge indes nicht machte.