Ebenfalls ändert an der Gefahreneinschätzung nichts, dass die Polizei dem Beschwerdeführer vor Betreten des Hauses Handfesseln angelegt hat. Angesicht der zahlreichen Waffen (deren Sicherstellung dauerte insgesamt vier Tage), der angetroffenen Unordnung in der Liegenschaft und vor dem Hintergrund, dass sich die Beamten einen Überblick verschaffen mussten und dabei zunächst noch ohne weitere Unterstützung vor Ort waren, konnte eine vom Beschwerdeführer ausgehende Gefahr, selbst wenn diesem Handfesseln angelegt worden waren, nicht ausgeschlossen werden, zumal der Beschwerdeführer der Kontrolle resp. der Durchsuchung seiner Liegenschaft gegenüber nicht positiv eingestellt war.