Dass in späteren Medienmitteilungen die Bevölkerung damit beruhigt worden ist, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestanden habe, ändert daran nichts, beruht diese Aussage doch auf einer – hier nicht massgeblichen – «ex post»-Betrachtung. Ebenfalls ändert an der Gefahreneinschätzung nichts, dass die Polizei dem Beschwerdeführer vor Betreten des Hauses Handfesseln angelegt hat.