Schreiben des Beschwerdeführers vom 29. April 2015, wonach er nach der vom FB WSG durchgeführten Kontrolle im Jahr 2011 froh gewesen sei, nichts mehr mit den Polizeibeamten der Wache W.________ (Ort) zu tun haben zu müssen, er im September 2014 aus begründetem Misstrauen nur einen Beamten ins Haus habe lassen wollen, das Scheitern der Kontrolle angesichts der zwei Polizeibeamten vorprogrammiert gewesen sei und ihn am 27. Oktober 2014 vier Beamte in Zivil «überfallen» hätten und ihm die Betretungsermächtigung nur gezeigt worden sei), ist es wenig wahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer am 27. Oktober 2014 die vier Polizeibeamten, welche eine Durchsuchung zwangsweise durch-