Ausserdem sei die vorgenannte Gesetzesbestimmung nicht einmal von der Polizei angerufen worden. Dass von ihm eine Gefahr ausgegangen sei, werde im Anzeigerapport nicht erwähnt und eine solche habe zu keinem Zeitpunkt – auch nicht früher – vorgelegen. Andernfalls hätten die Beamten mit dem Antrag auf Ausstellung einer Betretungsermächtigung nicht zwei Monate zugewartet. Hinzu komme, dass der Gemeindepräsident gegenüber den Medien eine von ihm ausgehende Gefährdung verneint habe. Weiter sei in der Me-