14 die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt sowie eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet. 10.3 Die Staatsanwaltschaft gelangte in der angefochtenen Verfügung zum Ergebnis, dass die Betretungsermächtigung in rechtlicher und sachverhaltsmässiger Hinsicht in den entscheidenden Punkten korrekt gewesen sei. Das Bundesgericht habe deren Rechtmässigkeit mit Urteil 1C_472/2015 vom 21. Januar 2016 letztinstanzlich bestätigt.