Dort monierte er ebenfalls das polizeiliche Vorgehen resp. rügte die Ausstellung der Betretungsermächtigung, die Durchsuchung, die Sicherstellungen resp. Beschlagnahmungen, den polizeilichen Gewahrsam und die Falschbeurkundungen. Dies mit der Folge, dass seitens der Behörden diverse Abklärungen getätigt wurden (vgl. etwa Aufforderung der Staatsanwaltschaft vom 22. Oktober 2015 zur Berichterstattung betreffend Vorwurf der Fälschung von Einvernahmeprotokollen sowie Berichtsrapport der Beschuldigten 1 und 2 vom 7. November 2015 [Akten SK 17 269 pag. 239 bis 242] sowie Aktenbeizug [u.a. beim Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe; nachfolgend: FB WSG]).