Stattdessen seien die Beschuldigten vorgewarnt worden, indem sie zum einen über die Eröffnung der Strafuntersuchung in Kenntnis gesetzt und zum anderen bei deren Arbeitsstellen resp. den entsprechenden Amtsstellen Akten ediert worden seien. Erst zwei Jahre nach Eröffnung der Strafuntersuchung habe die Staatsanwaltschaft zwei der beschuldigten Personen einvernommen. Durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft seien die beschuldigten Personen regelrecht auf die Strafuntersuchung vorbereitet worden. Ausserdem sei ihnen während Monaten die Möglichkeit gegeben worden, auf die Strafuntersuchung resp.