- Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen von Akten, namentlich auch internen Protokollen, etc., bei den beschuldigten Personen bzw. bei den entsprechenden Amtsstellen; - Polizeiliche Vorführung und parteiöffentliche Befragung aller beschuldigter Personen sowie aller weiteren in der Strafanzeige aufgeführten Personen, angesichts der offenkundigen Kollusionsgefahr allenfalls verbunden mit Untersuchungshaft; - Schriftliche Befragung meines Mandanten als geschädigte Person (vgl. Schreiben des Unterzeichneten vom 22. Januar 2021);