In den folgenden Monaten liess sich der Beschwerdeführer nicht mehr vernehmen. Mit Mitteilung vom 23. November 2021 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte und eine Einstellung des Verfahrens beabsichtige. Gleichzeitig setzte sie ihnen eine Frist von zehn Tagen, um allfällig weitere Beweisanträge zu stellen.