Ausserdem teilte sie mit, dass eine Befragung des Beschwerdeführers beabsichtigt sei. Nachdem dem Beschwerdeführer mehrfach die Frist zur Einreichung der im Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 8. September 2020 gewünschten Präzisierungen verlängert worden war, teilte dessen Rechtsvertreter am 22. Januar 2021 mit, dass sein Mandant in Thailand wohne und erst wieder in die Schweiz zurückkehre, wenn diese praktisch «coronafrei» sei. Auf allfällige schriftliche Fragen würde er so gut wie möglich antworten. Der Sachverhalt sei den Behörden indes bekannt und in der Strafanzeige sei ausgeführt worden, dass er betreffend die gestohlenen resp.