der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern sowie des Obergerichts des Kantons Bern betreffend das gegen den Beschwerdeführer geführte Strafverfahren [SK 17 269]) und bat den Beschwerdeführer um eine teilweise Substantiierung der geäusserten Vorwürfe, so u.a. am 8. September 2020 betreffend Angaben zu den mutmasslich abhandengekommenen resp. beschädigten Gegenständen und betreffend die angeblich durch den Regierungsstatthalter angeordnete Sicherstellung. Ausserdem teilte sie mit, dass eine Befragung des Beschwerdeführers beabsichtigt sei.