Nach seinem Dafürhalten mache es den Anschein, als hätten die Beamten die auf den 4. September 2014 geplante Kontrolle zum Anlass genommen, ihn endlich «dran zu nehmen», obschon er sich in den Jahren davor nie eine Widerhandlung gegen die Waffengesetzgebung habe zu Schulde kommen lassen. 5.3 Nachdem die Anzeige zuständigkeitshalber von der Justizdirektion des Kantons Bern via Generalstaatsanwaltschaft an die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben weitergeleitet worden war (Schreiben der Justizdirektion des Kantons Bern vom 13. März 2019 und der Generalstaatsanwaltschaft vom 15. März