Anlässlich der rund vier Tage dauernden Durchsuchung hatte die Kantonspolizei in der Liegenschaft des Beschwerdeführers in P.________ (Ort) 1‘311 Langwaffen, 1‘186 Faustfeuerwaffen sowie massenhaft Waffenzubehör wie Munition und Schalldämpfer zu überprüfen und sicherzustellen (vgl. Listen in Akten SK 17 269 pag. 54 bis 148). Nach der Sicherstellung wurden weitere Grundstücke des Beschwerdeführers bzw. der Q.________ AG durchsucht (Akten SK 17 269 pag. 150 ff.). In einer Liegenschaft in R.________ (Ort) wurden sodann total 402 kg Sprengstoff und total 2‘843