Davon machte die Kantonspolizei Bern am 27. Oktober 2014 Gebrauch. Da der Beschwerdeführer den Zutritt zu seiner Liegenschaft verweigert haben soll, wurde er vorläufig in Handfesseln gelegt (Akten SK 17 269 pag. 6 f.). Nach Betreten der Liegenschaft stellte die Polizei viele Waffen fest, worauf sie ein grösseres Aufgebot an Polizeikräften anforderte. Der Beschwerdeführer wurde auf die Polizeiwache W.________ (Ort) geführt und von 10.00 bis 18.00 Uhr in Polizeigewahrsam genommen (Akten SK 17 269 pag. 1 ff.). Anlässlich der rund vier Tage dauernden Durchsuchung hatte die Kantonspolizei in der Liegenschaft des Beschwerdeführers in P.____