2.2 Angefochten ist die Einstellungsverfügung in Bezug auf folgende Vorwürfe: - falsche Anschuldigung, Erschleichen einer falschen Beurkundung resp. Urkundenfälschung im Amt und Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Betretungsermächtigung vom 23. Oktober 2014 (vgl. Ziffer 4 der angefochtenen Verfügung) - Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit der vorläufigen Festnahme (Ziff.