3 dass das Vorgehen der Verfahrensleitung den Anspruch auf ein faires Verfahren verletze. Am 17. Mai 2022 teilte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den Verfahrensbeteiligten mit, dass allfällige abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien. Der Beschuldigte 1 teilte am 20. Mai 2022 mit, dass er an den bisherigen Anträgen festhalte. Die übrigen Verfahrensbeteiligten liessen sich nicht mehr vernehmen. Auf Aufforderung hin reichten die Rechtsvertreter am 6. September 2022 ihre Kostennoten ein.