_, die Abweisung der Beschwerde, Letzterer eventualiter nur auf die ihn betreffende Strafuntersuchung. Die Beschuldigte 10 verzichtete am 24. März 2022 auf eine Stellungnahme und beantragte unter Verweis auf die Einstellungsverfügung die Abweisung der Beschwerde. Innert gewährter Fristerstreckung schloss auch der Beschuldigte 1, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 19. April 2022 auf Abweisung der Beschwerde. Die übrigen Beschuldigten liessen sich nicht vernehmen.