Sache zur Fortsetzung der Strafuntersuchung durch eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig wurde in prozessualer Hinsicht um Beizug der amtlichen Akten BA 19 380 und um Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels ersucht. Nach Eingang der amtlichen Akten BA 19 380 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft und den Beschuldigten 1-10 Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 14. März 2022 reichte die Staatsanwaltschaft die Vorakten nach (Strafakten SK 17 269, Akten Nr. 2016.POM.203 und Akten VER BE 2014/151).