7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Gesuchsteller. 3. Die Entschädigung des amtlich bestellten Anwalts des Gesuchstellers wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.