In der Verfügung wird auch die Ansicht geäussert, dass die Gutachten in den Akten nicht als ungenügend bzw. klar unzureichend oder kaum verwertbar erschienen. Entsprechend ergibt sich aus dem Fragekatalog, dass die Fragen an die sachverständige Person eher ergänzender Natur sind (Aussagekraft von Mischprofilen allgemein, Hinweise auf die Anzahl der Spurenverursacher, Beweggründe der deutschen Behörden, zweckmässige Lagerung der DNA-Proben), als dass eine kritische Auseinandersetzung mit den bisherigen Gutachten im Vordergrund stehen würde, obschon vereinzelt danach gefragt wird, ob das Gutachten wissenschaftlichen Standards genüge oder