Gemäss HEER sind bei einem eingeschränkten oder ausgeschlossenen Beweiswert des Gutachtens die Konsequenzen je nach Mangel unterschiedlich: Überzeugt das Gutachten inhaltlich nicht, weil es nicht nachvollziehbar bzw. überprüfbar ist, kann nicht darauf abgestellt werden. Gleich verhält es sich auch, wenn nicht alle relevanten Fragen beantwortet sind oder das Gutachten widersprüchlich ist. In solchen Fällen ist aber vorerst die Prüfung der Ergänzung durch dieselbe sachverständige Person angezeigt. Mit Blick auf Effizienz und Kosten wie auch die zeitliche Komponente ist ein solches Vorgehen möglichst vorzuziehen.