Gemäss dem Gutachten wurde an zwei Gegenständen eines Tatorts je ein inkomplettes komplexes DNA-Mischprofil von mindestens drei Personen festgestellt. Die Verfasser des Gutachtens kamen zum Ergebnis, dass das Resultat der Analyse über 7.5 Millionen Mal («Top grau») bzw. über 2.5 Millionen Mal (Klebeband) wahrscheinlicher sei, wenn die biologische Spur vom Gesuchsteller und einer unbekannten, nicht mit dem Gesuchsteller verwandten Person stammt, als wenn die nachgewiesene DNA von zwei unbekannten, nicht mit dem Gesuchsteller verwandten Personen stammen würde.