4. 4.1 Ausgangspunkt des vorliegenden Verfahrens ist das Schreiben des Gesuchstellers vom 14. Dezember 2021 an die Staatsanwaltschaft, in welchem er Bezug nahm auf ein Gutachten des IRM vom 24. Juni 2021, unterzeichnet durch C.________ sowie Dr. E.________. Gemäss dem Gutachten wurde an zwei Gegenständen eines Tatorts je ein inkomplettes komplexes DNA-Mischprofil von mindestens drei Personen festgestellt.