Hiergegen erhob der Gesuchsteller am 10. Februar 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den Anträgen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben (Ziff. 1); die Staatsanwaltschaft sei gerichtlich anzuweisen, das Gutachten in Zusammenhang mit den DNA-Analysen bei Frau Dr. hum. biol. D.__