Am 24. Juni 2021 stellte das Institut für Rechtsmedizin Bern (nachfolgend: IRM) der Staatsanwaltschaft ein forensischmolekularbiologisches Gutachten (DNA-Analyse) zu, welches den Gesuchsteller belastet. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 machte der Gesuchsteller Unsicherheiten betreffend dieses und andere Gutachten geltend und stellte eine «gründliche Überprüfung» in den Raum.