Bern, 22. August 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: Oberrichter J. Bähler Der Gerichtsschreiber: Rudin Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten werden vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Rechnung gestellt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden durch die Beschwerdekammer in Strafsachen in Rechnung gestellt.