4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 4'220.00 (CHF 3'000 Gebühren; CHF 1'220.00 Auslagen), werden zur Hälfte, ausmachend CHF 2’110.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die übrigen CHF 2’110.00 werden vom Kanton Bern getragen. 5. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren wie folgt bestimmt: