1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Beschluss des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 4. November 2021 wird aufgehoben und für den Beschwerdeführer wird eine stationäre therapeutische Massnahme für die Dauer von 5 Jahren angeordnet. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, bestimmt auf CHF 15'563.45 (CHF 6'800.00 Gebühren; CHF 8'763.45), werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: