BSG 168.811) beträgt der Tarifrahmen im vorliegenden Beschwerdeverfahren CHF 200.00 bis CHF 25'000.00 (10 bis 50 Prozent des Tarifrahmens von CHF 2'000.00 bis 50'000.00). Bei der Festsetzung des gebotenen Zeitaufwands sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses zu berücksichtigen (Art. 42 Abs. 1 KAG). Der Stundenansatz für die Entschädigung der amtlich bestellten Verteidiger beträgt CHF 200.00 (Art. 1 der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte vom 20. Oktober 2010; BSG 168.711). 15.2 Die Honorarnote des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.__