Die Schwere des beschriebenen Eingriffs ist mit den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit sowie den Therapieaussichten abzuwägen. Das Bundesgericht hat vor diesem Hintergrund mehrfach festgehalten, dass der Schutz der Kinder und Heranwachsenden vor kriminellen Übergriffen und seelischer Kontamination durch das Verbrechen zu den edelsten Aufgaben des Strafrechts gehört und sexuelle Übergriffe für jedes Kind in allen Fällen ernsthafte Risiken mit sich bringen.