Erschwerend kommt hinzu, dass der Beschwerdeführer zudem über Jahre mit den Sexualtrieb hemmenden Medikamenten behandelt wurde, ohne dass dies gemäss den aktuellen Gutachten medizinisch indiziert gewesen wäre (da er nicht hypersexuell ist) und ohne dass man diese Therapie stets «lege artis» durchgeführt hätte. Die Schwere des beschriebenen Eingriffs ist mit den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit sowie den Therapieaussichten abzuwägen.