Es wurde soeben ausgeführt, dass durch die stationäre Massnahme eine Reduktion der Rückfallgefahr des Beschwerdeführers erzielt werden kann, diese mithin geeignet ist, die Legalprognose zu verbessern und die Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten zu schützen. Aus der weiterhin moderaten bis deutlichen Rückfallgefahr für sexuelle Handlungen mit Kindern und damit zusammenhängende tötungsnahe Delikte ergibt sich auch ohne weiteres die Erforderlichkeit der weiteren Behandlung und Sicherung des Beschwerdeführers.